Der Mord an dem Dunkelsdorfer Gutsbesitzer Krahn jun.
Der alte Gutsbesitzer des Gutes Dunkelsdorf Johann Hinrich Wöbs (Wöbs I) hatte 1805 sein Gut an seinen zweitältesten Sohn übergeben. Er hieß ebenfalls Johann Hinrich Wöbs (Wöbs II) und war verheiratet mit der Elsabe Catharina geb. Krahn, Tochter des Bauernvogt zu Offendorf Hinrich Krahn sen. und Catharina Elsabe geb. Böckmann.
1811 verkaufte Johann Hinrich Wöbs II den Stammhof an seinen Schwiegervater Johann Hinrich Krahn aus Offendorf. Nach dem im Jahre 1814 geschlossenen Familienvertrag sollte dessen Sohn Johann Hinrich Krahn jun., der mit der Tochter des Hufners Hartz in Dissau, die Engel Margaretha Hartz verheiratet wurde, Besitzer werden. Sie war auf Dunkelsdorf unglücklich und hatte einmal einen dänischen Leutnant zum Liebhaber. Sie wurde von den alten Krahns nicht gut behandelt und so holte ihr Vater sie wieder zurück nach Dissau. Nach mehr als einem Jahr ging sie zurück und ihr Vater schenkte noch einen Wagen und Pferde.
Die Hofübergabe verschleppte sich weiter, denn der Schwiegervater Hans Hartz hielt immer noch den zur Hofübergabe versprochenen Brautschatz von 2000 M und die Schreibegelder zurück. Dieser sollte erst bei völliger Eigentumsübertragung des Gutes gezahlt werden, doch die endgültige Umschreibung war noch nicht erfolgt, weil der alte Krahn das Sagen und Wirtschaften nicht abgab und trotzdem den Brautschatz und die Schreibegelder forderte.
Im Sommer 1817 verkauften die beiden Krahn das Gut für 60 000 M. dem Landrat und Kammerherrn Friedrich von Wickede aus Mallentin/ Mecklenburg, der es für seinen Sohn erwarb. Er versprach, dass sein Gut in Mallentin schuldenfrei sei und als die erste Zahlung aus blieb erfuhren sie, dass es doch hoch verschuldet war. Es gab erhebliche Unstimmigkeiten über Abmachungen und Zahlungen und so behinderten die Krahns die Bewirtschaftung durch die Männer des von Wickede. Sie hatten sich in einer Wirtschaft des Dorfes einquartiert und ließen den beiden Krahn ausrichten: „Sie möchten sich Stricke kaufen und sich am höchsten Baum aufhängen, übrigens würden sie in Weihnacht wieder kommen“.
Krahn jun. wurde in der Nacht des Sonntags, dem 21. Dez. 1817 in seiner Schlafkammer grausam erschlagen und zusätzlich mit einem Strick und Knebel erwürgt und auf dem Hofplatz zwischen mit Holz beladene Wagen abgelegt.
Nach dem Obduktionsbericht ist der Mord hier auf eine doppelte Art vollbracht, durch die Verwundung des Kopfes und durch Erdrosselung, jedoch genügten die schweren Kopfwunden schon als alleinige Todesursache. Der Strang wurde nach erfolgtem Tod erst umgelegt und so die Erdrosselung erst danach versucht.
Für die Ergreifung des Täters wurde von beiden Schwiegervätern eine Belohnung von insgesamt 400 M ausgesetzt. Dies wurde öffentlich in der Curauer Kirche von der Kanzel aus bekannt gegeben. Auf Grund dieser sehr hohen Belohnung meldeten sich viele Zeugen, von denen auch etliche den Schwiegervater Hartz belasteten und so das Hauptaugenmerk der Mördersuche auf ihm lag.
Er wurde des Mordes verdächtigt und angeklagt, doch das Kriminalgericht in Glückstadt sprach ihn frei.
In der Verhandlung legte die Verteidigung (der Advokat Friedrich Matthäus Jacobus Claudius, Sohn des Matthias Claudius) mehrere mögliche Mordvarianten vor.
Zu einen wurde von dem als geldgierig und habsüchtig bekannten Krahn sen. einige Abende vor dem Mord im Herrenhaus bei offenen Fensterläden Geld gezählt und es sollte den anderen Tag nach Lübeck gebracht werden. Es wurde schon in der Nacht vor dem Mord durch ein lautes Hundegebell das Hauspersonal geweckt. Es liegt nahe, dass hier schon ein Raubmordversuch fehlgeschlagen ist.
Zum anderen machten sich auch die beiden geschickten und enttäuschten Bewirtschafter des Herrn von Wickede verdächtig aber es bestand auch die Möglichkeit, dass es den falschen Herr Krahn getroffen hatte.
Die Tat wurde niemals richtig aufgeklärt.
Zur Eigentumsübertragung an den Herrn von Wickede kann es nicht gekommen sein, da die Witwe das Gut 1819 mit ihrem jetzigen Ehemann, dem früheren Pächter des Gutes, Gustav Joachim Hoyer, von ihrem früheren Schwiegervater, den Herrn Krahn sen. erworben hatte.
Gut 100 Jahre später standen am 9. März 1923 in den Ahrensböker Nachrichten, dass der frühere zu Bockhof ansässige Landwirt Willms mit einer Schusswunde im Sachsenwald tot aufgefunden wurde. Der Mord ist aufgeklärt. Landwirt I. aus Gr. Sarau hatte Willms nach Friedrichsruh begleitet und ihn auf einsamem Wege mittels eines Revolvers erschossen und dann sein Opfer ausgeraubt.
Stand: 15.4.2020
Erich Marowski