Historisches Dokument kehrt nach Ahrensbök zurück

 Das Armenhaus in Ahrensbök

Ein aus dem Jahre 1870 datiertes Dokument, das der Armenverordnung zuzuschreiben ist, welches Christian der VIII, König von Dänemark im Dezember 1841 erstmals für die Herzogtümer Schleswig und Holstein erließ, hat im Heimatmuseum seinen Platz gefunden.

Die Armenverordnung umfasste fast 100 Paragraphen. Die Verwaltung der Armencommünen erfolgte durch Armencollegien. Es gehörten Gemeindevorsteher und wenigsten drei Mitglieder der Commüne, dem Gremien an. Anspruch auf öffentliche Unterstützung hatten altersschwache, Kinder und Menschen, die körperlich oder geistig Hilfe brauchten. Umfang und Dauer wurde vom Armen-Collegium festgelegt. Es wurden auch Spendenbüchsen „Armenbüchsen“ in Posthäusern und Wirtshäusern aufgestellt. 1881 wurde die Verordnung getrennt in Ortsarmenverbände.

Auch in Ahrensbök gab es eine Armenanstalt auch Armenhaus oder „Armenarbeitshaus“ genannt, lag in der Triftstraße, an der Stelle des heutigen Alten- und Pflegeheims. Sie bestand seit 1854 und war für 50 bis 60 Personen eingerichtet.

Jörn Planthener aus Hamburg hatte im Nachlass seines Schwiegervaters dieses Dokument vom Amt Ahrensbök aus dem Jahre 1861 gefunden. Über das Internet auf das Heimatmuseum in Ahrensbök aufmerksam geworden, wurde der Kontakt aufgebaut und es konnten einige offene Fragen beantwortet werden.

SiegelÜbersetzung

Übersetzung